Befeuert von zunehmenden Berichten über
Mietnormanden ist es normal das Vermieter gewisse Dinge über ihre künftigen Mieter wissen möchten. Immer mehr Vermieter / Makler stellen Wohnungssuchenden aber auch persönliche oder gar diskriminierende Fragen, wie z.B. nach der Religion oder persönlichen Vorlieben. Das man als Wohnungssuchender auf diese Fragen nicht antworten muss, ist den meisten klar. Zu den Fragen über die Wohnungsanwärter hingegen rechtlich verbindlich Auskunft gegeben müssen (wenn der Vermieter / Makler danach fragt), zählen generelle Daten zu
- Name
- Geburtsdatum
- Einkommen
- Anzahl und Namen der Personen die einziehen wollen
- Schulden die höher als 1.500 Euro sind
Macht ein Mieter falsche Angaben zu diesen generellen Auskünften, darf der Vermieter den Vertrag kündigen.
Dem Vermieter / Makler steht es frei noch weitere Unterlagen wie
von Wohnungsinteressenten zu fordern. Als Interessent ist man zwar nicht verpflichtet diese Dokumente zu besorgen, aber ohne diese Papiere bestehen eben kaum Chancen, wenn andere Interessenten die Unterlagen anbieten können.
Fragen wie "Rauchen Sie?" oder "Welche Musik hören Sie" müssen nicht beantwortet werden, aber auch hier zählt, dass ein nicht beantworten der Fragen, die Chancen auf die Wohnung sinken lässt. Ob es Unrecht ist, den Vermieter / Makler in diesen Fragen zu belügen ist umstritten und muss daher im Einzelfall geklärt werden.
Um diese Unsicherheiten und bürokratischen Aufwände zu mindern, bietet unser
Mieterprofil Wohnungssuchenden und Wohnungsanbietern die Möglichkeit sich schon im Vorfeld der Wohnungsvergabe kennenzulernen. Wir werden unsere Funktionen stetig Schritt für Schritt erweitern, so dass die Wohnungsvergabe für alle Beteiligen entspannter verläuft. Wenn Sie Vorschläge und Anmerkungen haben, freuen wir uns von Ihnen zu hören!
Schönes Wochenende
Ihr
123mieter Team